Psychotherapeutische Leistungen, die für hörgeschädigte Menschen erbracht werden (Frau Tanke), können seit dem 01.01.2017 auch direkt mit
der Krankenkasse über die Versichertenkarte abgerechnet werden (sog. Sonderermächtigung).
Dies betrifft Menschen mit
Es müssen vor Aufnahme der Behandlung keine gesonderten Anträge gestellt werden, sondern die Behandlung kann unmittelbar nach Vorlage der Versichertenkarte beginnen.
Sollten Sie Interesse an einer Gruppentherapie z.B. zum Thema Tinnitusbewältigung oder Stressbewältigung im Rahmen einer Hörschädigung haben, so nehmen Sie bitte Kontakt zu Frau Tanke auf. Die Anmeldung ist unverbindlich. Sobald genügend Anmeldungen vorliegen, wird Frau Tanke Sie kontaktieren und über Ablauf und Inhalt des Angebots informieren.
Kontakt
Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft Tanke & Venske
Damm 34
38100 Braunschweig